Nepal Reiseinformationen

Reiseinformationen für Nepal

GÜLTIGKEIT DES PASSES:
Muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein

LEERE PASSSEITEN:
Für ein Einreisevisum ist mindestens eine leere Visumseite (keine Vermerkseite) erforderlich.

TOURISTENVISUM ERFORDERLICH:
Ja

IMPFUNGEN:
Keine Anforderungen

WÄHRUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE EINREISE:
5,000 US-Dollar; kein reines, unbearbeitetes Gold bis zu 50 Gramm Goldschmuck oder 500 Gramm Silber

WÄHRUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE AUSREISE:
Die 5,000 US-Dollar

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Reiseinformationen für Nepal

AUSTRALIEN

Australische Botschaft

Kanzlei: Bansbari, PO Box 879, Kathmandu

Tel: 4371678, 4371076, 4371466

Fax: 4371533

Arbeitszeit:     Montag bis Freitag: 0830 Uhr – 1700 Uhr

 

 

BANGLADESCH

Botschaft der Volksrepublik Bangladesch

Kanzlei: Basundhara – 3, Chakrapath, Kathmandu

(Gegenteil der NABIL Bank)

Postfach Nr. 789, Kathmandu

Tel: 439 0130, 439 0131

Fax: 439 0132

E-Mail: mission.kathmandu@mofa.gov.bd

Website: www.bangladoot.org.np

Öffnungszeiten: Im Sommer

Montag – Donnerstag: 0900–1300 Uhr, 1400–1700 Uhr

Freitag: 0900–1200 Uhr, 1400–1700 Uhr

In Winter

Montag – Donnerstag: 0900–1300 Uhr, 1400–1600 Uhr

Freitag: 0900–1200 Uhr, 1400–1600 Uhr

Konsularabteilung:  Montag – Freitag 0930 – 1200 Uhr (Einreichung) Montag – Freitag 0900 – 0930 Uhr (Lieferung)

 

 

BRASILIEN

Botschaft der Föderativen Republik Brasilien

Kanzlei: Haus Nr. 155, Chundevi Marg, Maharajgunj

Postfach Nr. 19299, Kathmandu

Tel: 4721462, 4721463

Fax: 4721464

E-Mail: brasemb.katmandu@itamaraty.gov.br

 

Arbeitszeit:     Montag – Freitag: 0900 Uhr – 1700 Uhr

 

 

CHINA

Botschaft der Volksrepublik China National

Kanzlei: Baluwatar, Kathmandu

Tel: 4411740

4413916 (Politische Abteilung), 4411958 (Militärische Abteilung),

4438762 (Kulturabteilung), 4419053 (Verwaltungsbüro) Fax: 441 4045

Website: www.chinaembassy.org.np E-Mail: chinaemb_np@mfa.gov.cn

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1200 Uhr, 1400 Uhr – 1700 Uhr

 

 

 DENMARK

Dänische Botschaft

Kanzlei: 761, Neel Saraswati Marga, Lazimpat

Postfach: 6332, Kathmandu

Tel: 441 3010 Fax: 441 1409

E-Mail: ktmamb@um.dk

Website: www.Nepal.um.DK

Arbeitszeit:       Montag bis Donnerstag: 0900 Uhr – 1700 Uhr

Freitag: 0900 Uhr – 1400 Uhr

Konsularabteilung:    Dienstag bis Freitag: 1000 Uhr – 1200 Uhr

Montag bis Donnerstag: 1000 Uhr – 1200 Uhr, 1400 Uhr – 1600 Uhr

Freitag: 1000-1200 Uhr

 

 

ÄGYPTEN

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Kanzlei: Naya Bazar, Sainbu, Bhaisepati, Lalitpur

  1. O. Box 792, Kathmandu

Tel: 559 0166, 559 0544

Fax: 559 2661

E-Mail: embassy.kathmandu@mfa.gov.eg

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1500 Uhr

Konsularabteilung:                                  1000:1430 Uhr – XNUMX:XNUMX Uhr

 

 

FINNUND

Botschaft von Finnland

Kanzlei: 17, Bansidhar Marga, Bishalnagar Chowk

Postfach 2126, Kathmandu

Tel: 977-1-4416636

Fax: 977-1-4416703

E-Mail: sanomat.kat@formin.fi

Website: www.finland.org.np

Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag: 0800 Uhr – 1615 Uhr; Freitag: 0800 Uhr – 1315 Uhr

Konsularabteilung:  Montag bis Donnerstag: 0900 Uhr – 1100 Uhr

 

 

FRNDCA

Botschaft der Französischen Republik

Kanzlei: 302, Narayan Gopal Road, Lazimpat, Kathmandu

Tel: 01 441 2332, 01 4422774

Diensthabender Offizier: 98510 17201 (Wochenende und Feiertage)

Fax: 01 441 9968

E-Mail: ambassade@ambafrance-ca.org

Website: www.ambafrance-np.org

Arbeitszeit: 0830 Stunden – 1700 Stunden

 

 

GDEUTSCHLAND

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Kanzlei: 690, Gyaneshwor Marg, Gyaneshwor

Postfach 226, Kathmandu

Tel: 42 17200,

Fax: 441 6899

E-Mail: info@kathmandu.diplo.de

Website: www.kathmandu.diplo.de

Arbeitszeit: Montag – Donnerstag: 0830 Uhr – 1600 Uhr

Freitag: 0830 Uhr – 1400 Uhr

Konsularabteilung:  Montag bis Freitag: 0900 Uhr –1130 Uhr

 

 

INDIA

Botschaft der Republik Indien

Kanzlei: 336 Kapurdhara Marg, Kathmandu

Tel: 441 0900, 441 4990, 441 1699

Fax: 442 8279, 4446248

E-Mail: hoc.kathmandu@mea.gov.in

Website: www.indianembassy.org.np

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900 – 1300 Uhr, 1330 – 1730 Uhr

 

 

ISRAEL

Botschaft des Staates Israel

Kanzlei: Bishramalaya House, Lazimpat, Kathmandu

Tel: 4419 103, 441 3419

Fax: 441 3920

E-Mail: info@kathmandu.mfa.gov.il

Website: www.embassies.gov.il/kathmandu

Arbeitszeit:   Montag bis Donnerstag: 0900 Uhr – 1730 Uhr

Freitag: 0900 Uhr – 1430 Uhr

 

 

JAPAN

Japanische Botschaft

Kanzlei: 1253, Narayan Gopal Sadak, Panipokhari

Postfach 264, Kathmandu

Telefon: 442 6680

Fax: 441 4101

E-Mail: inquiry-emb@km.mofa.go.jp

Website: www.np.emb-japan.go.jp

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1300 Uhr, 1400 Uhr – 1700 Uhr

Konsularabteilung: Dienstag bis Freitag: 0930 Uhr – 1130 Uhr

 

 

KOREA, DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea

Kanzlei: Bakhundole, Lalitpur

Tel: 552 1855/553 5871

Fax: 552 5394

E-Mail: rimnine@wlink.com.np

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1200 Uhr, 1400 Uhr – 1800 Uhr

 

 

KOREA, REPUBLIK VON

Botschaft der Republik Korea

Kanzlei: Ravi Bhawan, Kalimati, Postfach 1058, Kathmandu

Tel: 427 0172, 427 0417, 4284972, 4277391

Fax: 427 2041, 427 5485

E-Mail: konepemb@mofa.go.kr

Website: www.overseas.mofa.go.kr/np-en/index.do

Arbeitszeit:

Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1200 Uhr, 1330 Uhr – 1700 Uhr

 

 

MALAYSIA

Botschaft von Malaysia

Kanzlei: Sanepa-2, Ring Road, Lalitpur

Kathmandu, Nepal

P.O. Box 14473

Tel: 554 5680 / 554 5681

Fax: 504 5679

E-Mail: mwkathmandu@kln.gov.my

Website www.kln.gov.my/perwakilan/kathmandu

Arbeitszeit:     Montag bis Freitag: 0830 Uhr – 1630 Uhr

1230 Uhr – 1330 Uhr (Mittagspause)

 

 

MYANMAR

Botschaft der Union von Myanmar

Kanzlei: Grundstück Nr. 997, Nakkhu Height, Sainbu Bhainsepati 4/Ga, Lalitpur, Postfach 2437, Kathmandu

Tel: 559 2774, 559 2841

Fax: 559 2776

E-Mail: myanmaremb@wlink.com.np

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0930 – 1130 Uhr und 1230 – 1630 Uhr

 

 

NORWEG

RKönigliche norwegische Botschaft

Kanzlei: Pulchowk, Lalitpur

Tel: 554 5307

Fax: 554 5226

Notruf: 9801167898 (Frau Janiche Berseth)

E-Mail: emb.kathmandu@mfa.no

Arbeitszeit:         Montag bis Donnerstag: 0830 Uhr – 1630 Uhr

Freitag: 0830 Uhr – 1400 Uhr

 

 

 PAKISTAN

Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

Kanzlei: Pushpanjali, Maharajgunj, Chakrapath

Postfach 202, Kathmandu

Tel: 437 4024, 437 4040

Fax: 437 4012

E-Mail: parepkathmandu@mofa.gov.pk, pakembktm@gmail.com

Website: www.mofa.gov.pk

Arbeitszeit:     Montag bis Freitag: 0800 Uhr – 1600 Uhr

Konsularabteilung:  1030 Stunden – 1200 Stunden

 

 

QATAR

Botschaft des Staates Katar

Kanzlei: 2715, Narayan Gopal Marg, Maharajgunj, Kathmandu-3

Tel: 4721631, 4721632, 4721633, 4721634, 4721635

Fax: 4721636

E-Mail: kathmandu@mofa.gov.qa

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1600 Uhr

Konsularabteilung:  1000 Stunden – 1400 Stunden

 

 

RUSSA

Botschaft der Russischen Föderation

Kanzlei: Baluwatar

  1. O. Box 123, Kathmandu

Tel: 441 2155, 441 1063

Fax: +977-1-441 6571

E-Mail: ruspos@info.com.np; rusposnep@mail.ru

Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag: 0800–1300 Uhr, 1430–17.30 Uhr

Freitag: 0800 Uhr – 1300 Uhr

Konsularabteilung: Montag, Mittwoch und Freitag: 1000 – 1100 Uhr

 

 

SAUDI ARABIEN

RKönigliche Botschaft von Saudi-Arabien

Kanzlei: Sumangal, Maharajgunj, (gegenüber Nirmal Niwas) Kathmandu

Tel: 014720891/892/4721901/903

Fax: 014720837

E-Mail: kaemb@mofa.gov.sa

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0900–1700 Uhr

Konsularabteilung: Montag bis Freitag: 0930:1200 – XNUMX:XNUMX Uhr (Visumantrag)

1500 Uhr – 1630 Uhr (Sammlung)

 

 

SRICH LANKA

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka

Kanzlei: Shiva Ashish Niwas, Gauri Marg, Chundevi, Maharajgunj

Postfach 8802, Kathmandu

Tel: 472 0623, 472 1389

Fax: 472 0128

Arbeitszeit: Montag bis Freitag 0900 Uhr – 1700 Uhr (Sommer)

0900 Uhr – 1615 Uhr (Winter)

 

 

SWITZERLUND

Schweizerische Botschaft

Büro: Ekantakuna, Jawalakhel, Lalitpur, Postfach Nr. 113, Kathmandu

Tel: 552 4927, 554 9225 (für konsularische Angelegenheiten und Visa) Fax: 552 5358, 554 9224 (für konsularische Angelegenheiten und Visa) E-Mail: kat.vertretung@eda.admin.ch

Website: www.eda.admin.ch/kathmandu (Botschaft)

www.sdc.org.np (Entwicklungszusammenarbeit)

Arbeitszeit: Montag bis Freitag 0900–1230 Uhr, 1300–1700 Uhr

Visa-Öffnungszeiten:        Montag bis Freitag 09:30–12:00 Uhr

 

 

THAILAND

RKönigliche thailändische Botschaft

Kanzlei: 167/4 Ward No. 3, Sallaghari, Bansbari Road, Maharajgunj

Postfach 3333, Kathmandu

Tel: 437 1410, 437 1411

Fax: 437 1408, 437 1409

E-Mail: thaiemb@thaiembnepal.org.np, consular@thaiembnepal.org.np

 

Arbeitszeit: Montag bis Freitag: 0830–1230 Uhr, 1330–1630 Uhr

Consular Abschnitt:   0930:1200 – 1400:1600 Uhr und XNUMX:XNUMX – XNUMX:XNUMX Uhr

 

 

GROSSBRITANNIEN

Britische Botschaft

Kanzlei: GPO Box 106, Lainchaur, Kathmandu

Tel: 423 7100

Fax: 441 1789

E-Mail: bekathmandu@fco.gov.uk

Website: www.gov.uk/government/world/nepal

Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag: 0815 Uhr – 1700 Uhr

Freitag: 0815 Uhr – 1315 Uhr

 

 

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

Kanzlei: Lazimpat – Paani Pokhari, Kathmandu

Tel: 4006765/ 4006766 / 4006767

Fax: 4416660

E-Mail: kathmanduemb@mofaic.gov.ae

Arbeitszeit:: Sonntag bis Donnerstag: 1000:1700 - XNUMX:XNUMX Uhr

 

 

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Embassy der Vereinigten Staaten von Amerika

Kanzlei: Postfach 295, Maharajgunj, Kathmandu

Telefon: (977-1) 423-4000

Telefax: (977-1) 400-7272

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 0800 Uhr – 1230 Uhr, 1330 Uhr – 1700 Uhr

 

 

SAARC-SEKRETARIAT

Kanzlei: Haus Nr. 39, Bezirk Nr. 29, Tridevi Sadak, Thamel, Kathmandu

Tel: 422 1785, 422 6350, 423 1334, 422 1411

Fax: 422 7033, 422 3991

E-Mail: saarc@saarc-sec.org

Website: www.saarc-sec.org

Arbeitszeit:     Montag bis Freitag: Sommer: 0900 Uhr -1700 Uhr

Winter: 0900 Uhr – 1600 Uhr

 

 

EUROPÄISCHE UNION

DEhrung der Europäischen Union nach Nepal

Kanzlei: Postfach 6754, Uttardhoka Sadak, Lainchaur, Kathmandu

Tel: 4429445, 4429446, 4415995, 4 440406

Fax: 4423541

E-Mail: Delegation-Nepal@eeas.europa.eu

Arbeitsstunden: Montag bis Freitag: 0900 Uhr – 1700 Uhr

 

 

VEREINTEN NATIONEN (UN) Tag der Vereinten Nationen: 24. Oktober

Postanschrift: PO Box 107, Kathmandu, Nepal Büroadresse: UN House, Pulchowk, Lalitpur, Nepal Telefon: 5523200

Fax: 5523991, 5523986

E-Mail: registry.np@undp.org

Website: http://www.np.undp.org

Arbeitsstunden: Montag – Freitag: 0900 Uhr–1800 Uhr

 

 

 

HONORARKONSULE

KONSULEN IN KATHMANDU

ÖSTERREICH

Herr Rajesh Babu Shrestha, Honorarkonsul

Frau Archana Shrestha, Vizekonsul

Postfach Nr. 4416, Naxal, Nagpokhari, Kathmandu

Tel: 443 4690, 4434648, 4434860, 4434825, Fax: 443 4515

E-Mail: austrian.consulate@chitawoncoe.com.np

 

 

BELARUS

Herr Ajeya Raj Sumargi Parajuli, Honorarkonsul

Postfach Nr. 12557, Muktishree Tower-2, Madan Bhandari Path 40108

New Baneshwor-10, Kathmandu

Arbeitszeiten: Sonntag – Freitag: 0900:1700 – XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4782706, 4785839, 4785840 Fax:4785838

E-Mail: belconsulate@mail.com.np, ajeyarajsumargi@nepalsatellite.com.np, aarchana.rana@gmail.com, consulate@muktishree.com

 

 

BELGIEN

Herr Ang Tsering Sherpa, Honorarkonsul

Postfach Nr. 3022, Bhagawan Bahal, Thamel-Amrit Marg-643/26, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 1000:1200-XNUMX:XNUMX Uhr

Mittwoch und Freitag: 1400-1600 Uhr

Tel: 441 8922, 443 2867, Fax: 4410330

E-Mail: info@diplobelnepal.org; dawasteven@wlink.com.np

 

 

BOSNIEN UND HERZEGOWINA Herr Shahil Agrawal, Honorarkonsul

Kanzleiadresse: 2. Stock, Laxman Babu Bhawan

Naxal, Kathmandu

Arbeitstage und -zeiten: Montag – Freitag: 10:00 – 6:00 Uhr.

Tel: +977-1-4445809, Fax: +977: -1- 4445772

E-Mail: consul.bh@shankergroup.com/ shahil@shankergroup.com

 

 

BULGARIEN

Herr Bhola Bikram Thapa, Honorarkonsul

Kanzleiadresse: Postfach: 1307, Durbar Marg, Kathmandu, Nepal

Arbeitstage: Sonntag bis Freitag (Arbeitszeit: 9:30 bis 5:30

Telefonnummer: 00977-1-4220245, 4373153(R), Faxnummer: 00977-1-4221180

E-Mail-Adresse: bthapa@president.com.np

 

 

KANADA

Dr. Buddha Basnyat, Honorarkonsul

Das Konsulat von Kanada

Lal Durbar Marg-47, Postfach 3596, Kathmandu, Nepal

Tel: 4441976, Fax: 4434713, E-Mail: canadaconsul@mail.com.np

 

 

TSCHECHIEN

Herr Vishnu Kumar Agarwal, Honorarkonsul

Postfach Nr. 1452, Tripushwor, Teku Road, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1000:1300–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel.: 4259528,4261160, 4261847, 9801022264 (O), Fax: 4258935

E-Mail: vka@mawnepal.com, info@czechconsulate.org.np,

jyoti.koirala@mawnepal.com

 

 

CHILE

Herr Basant Raj Mishra, Honorarkonsul

Postfach Nr. 3968, Kamaladi, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 0900:1200–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4263480, 4221585,9851021276, Fax: 422 0178

E-Mail: temtig@mos.com.np,shova@templernepal.com

 

 

COLUMBIA

Herr Binaya Man Shrestha, Honorarkonsul

Postfach 2676, Kathmandu

Tel: 5527223, 5527261, 9851064800 Fax: 401 5552

E-Mail: chkathmandu@cancilleria.gov.co, binayanp@hotmail.com

 

 

KROATIEN

Herr Amir Pratap JB Rana, Honorarkonsul

Shankha Park, Maharajgunj, Kathmandu

Tel: 401 5551, 437 3134, Mob: 9801021006 Fax: 401 5552

E-Mail: honcroconsulate@ugnepal.com, apr@ugnepal.com

 

 

ZYPERN

Herr Padma Jyoti, Honorarkonsul

Briefkasten Nr. 133, Jyoti Bhawan, Kantipath, Kathmandu

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 1100 – 1400 Uhr Tel: 422 5490 (Durchwahl 151), 9851020435 Fax: 422 6314, E-Mail: pjyoti@mail.com.np, cyprusconsulate@jyotigroup.org.np, pjyoti@mos.com.np

 

ESTLAND

Herr Nava Raj Dahal, Honorarkonsul

Postfach 25278, Tridevi Marg, Thamel, Kathmandu

Tel: 443 6900, 443 6650; Mobil: 98510 31532

Fax: 441 5380; E-Mail: navaconsulet@gmail.com; envtrek@wlink.com.np

 

ÄTHIOPIEN

Herr Rajendra Giri, Honorarkonsul (Designierter)

 

FIDSCHI

Herr Parish Shakya, Honorarkonsul

BLC, Komplex, GPO Box: 648, Thapathali, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag – Freitag, 14:00 – 16:00 Uhr

Tel: 421 9575, Mobil: 9801014509

Fax: 422 6293; E-Mail: parash.shakya@blc.com.np, consul.fiji@blc.com.np

 

GREWG

Herr Bikram Pandey, Honorargeneralkonsul

Nuwakott Ghar, Sanepa Chowk, Lalitpur-2, Lalitpur Nepal

Tel.: 5539900, 5545999 (O), 9851127777 (M)

Fax: 5526575, 5549682; E-Mail: consulate.general@greecenepal.com

 

GVereinigte Arabische Emirate

Ashok Kumar Agrawal (Bezeichnung) Trade Tower, 6. Etage, GPO Box 3127

Kathmandu, Nepal

Tel: 977 1 5111104-6, Fax: 51111107

E-Mail: qk@vishalgroup.com

 

 

UNGARN

Herr Arun Kumar Chaudhary, Honorarkonsul, Jhamsikhel, Lalitpur-3, GPO Box

4869, Lalitpur

Arbeitszeiten: Sonntag bis Freitag: 1000:1800–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel.: 5545891, 5545892(O), 4418344 (R)

Fax: 5546223; E-Mail: arun@chaudharygroup.com

 

 

INDONESIA

Herr Chandra Prasad Dhakal, Honorarkonsul

Pani Pokhari, Kathmandu

Arbeitszeiten: Sonntag bis Freitag: 1000:1700–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4430600, 4002581, 9851085929; Fax:4425800

 

E-Mail: chandra@imeremit.com.np, upendra@ime.com.np

 

IRELCH

Herr Manoj B. Shrestha, Honorarkonsul

New Baneshwor, Kathmandu

Tel.: 4224127,4780518(o), 5534019, 5523616

E-Mail: manoj@info.com.np

 

 

ITALY

Frau Pratima Rana Pandé, Honorargeneralkonsul

Heritage Plaza -1, 2. Etage, Postfach Nio. 7090, Kamaladi, Kathmandu, Nepal

Arbeitszeiten: Montag und Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr

Tel: 977-1-416089/4169088, Fax: +977-1-4169088

E-Mail: kathmandu.onorario@esteri.it

 

 

LITHUANIA

Herr Shovakar Neupane, Honorarkonsul

135/11 Thapathali, Kathmandu

Ambe-Komplex, 6. Etage

Teku, Kathmandu, Nepal

Telefon: +977 9851020716 Fax: +977 1 4242132

E-Mail: hari.neupane@ambegroup.com

 

 

LUXEMBURG

Herr Shree Ram Lamichhane, Honorarkonsul

Anjushree Building, Gwarko (neben dem B&B Hospital), Postfach 2354, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1000:1200–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel.: 500 7503, 500 7504, 554 9740 (O), 5525984 (R), 9851021047 (M)

Fax: 500 7689 (O)

E-Mail: shreeramanju@gmail.com

 

 

MALEDIVEN

Herr Nirvana Chaudhary, Honorarkonsul

Chaudhary-Haus, Sanepa

Postfach – 1073, Kathmandu, Nepal

Arbeitszeiten: Sonntag bis Freitag: 1000:1700–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 5543131 Fax: 5523818, Mobil: 9801010000

E-Mail: nirvana@chaudharygroup.com

 

 

MALTA

Herr Dinesh Shrestha, Honorarkonsul

Shrestha-Gebäude, Jyatha, Kantipath

  1. O. Postfach Nr. 1011, Kathmandu.

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1100:1330–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4430 609, 4255842, 4255687 (O), Mobil: 989851020756 Fax: 4430892

Email: maltaconsul.kathmandu@gov.mt; dinesh@pacific-nepal.com

 

 

MEXIKO

Herr Naresh Dugar, Honorarkonsul

Kathmandu.

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1100:1330–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4437991, Mobil: 9851020452, Fax: 4437990

E-Mail: nareshdugar@kldugargroup.com

 

 

MONGOLEI

Herr Tsetan Gyurman Shrestha, Honorarkonsul

Konsulat der Mongolei

Arbeitstage: Montag bis Freitag, 0900:1700–XNUMX:XNUMX Uhr. C/o Samling Carpet Industries (P) Ltd.

Postfach 2534 Boudha, Tinchuli, Kathmandu, Nepal

Tel: 01-4915534/4915149/4915432

Fax: 01-4915625, Mobil: 9808055674

E-Mail: mongol_con@wlink.com.np; samling@mos.com .np

 

 

MAROKKO

Herr Basant K. Chaudhary, Honorargeneralkonsul

BLC Complex, Postfach: 648, Thapathali, Kathmandu, Nepal

GPO Box 648 Kathmandu, Tel: 4221260, 014219575, Mobil: 9851066460

Fax: 4226293, E-Mail: basant.chaudhary@blc.com.np; consul.morocco@blc.com.np

 

 

Papua Neuguinea

Herr Puna Bhandari, Honorarkonsul

Ramshah Path, Kathmandu, Nepal

Tel.: + 977-1-4443500 / 9867021490

E-Mail: nepal@pngconsul.org.np

 

 

PERU

Herr Sumit Kumar Agarwal, Honorarkonsul

Haus Nr. 149/13 (Kha), Jhochhen Tole, Basantapur,

Postfach Nr. 556, Kathmandu, Nepal

Tel: +977-1-4241504, 4225284, Fax: +977-1-4225538; Arbeitszeiten: 1000:1800 bis XNUMX:XNUMX Uhr

E-Mail: info@msgroup.com.np

 

 

PHILIPPINEN

Herr Suraj Vaidya, Honorargeneralkonsul

Voith-Komplex, Anandanagar, Dhumbarahi, Bezirk Nr. 4, Kathmandu

Postfach Nr.: 2640/233

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 0900:1500–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4008801-805/4008799 (Direkt) Fax: 4008770

E-Mail: philcongen@voith.com.np, Website: www.voith.com.np/philcongen

 

 

POLEN

Herr Lokmanya Golchha, Honorargeneralkonsul

Postfach 363, Golchha House, Ganabahal, Kathmandu

Arbeitszeiten Sonntag bis Freitag: 10.00 Uhr – 17.00 Uhr

Tel +977-1-4249939, 4250001, Fax 4249723; Mobil: 9801020683, 9851122683

E-Mail: img@golchha.com, polishconsulatenepal@gmail.com

 

 

PORTUGAL

Herr Rajendra Kumar Khetan, Honorarkonsul

Portugal HC, Büro des Vorsitzenden, Everest Insurance, Hattisar, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1030 Uhr – 1300 Uhr

Tel: 444 6409; Fax: 444 6405, Mob: 9818154468

E-Mail: r@rkhetan.com, rk@rkhetan.com

 

 

ROMANIE

Frau Sarika Khetan, Honorarkonsul

4. Stock, 1. Flügel, Laxmi-Komplex, Hattisar, Kamalpokhari

Postfach – 6156, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1030 Uhr – 1600 Uhr

Tel: 554 8768 Fax: 444 6405

E-Mail: romania@itnti.com.np, sarika@rkhetan.com

 

 

SLOVAK-REPUBLIK

Herr Pasang Dawa Sherpa, Honorarkonsul

Briefkasten Nr. 1358, Uttar Dhoka Sadak, Lazimpat/Dobi Chaur, Kathmandu

Tel: 4421541, 4416880, 4422656 Fax: 4427067, Mobil: 9851021224

E-Mail: skconsulate_sat@wlink.com.np

 

 

SLOVENIA

Herr Hari Bhakta Sharma, Honorarkonsul Postfach Nr.: 2808, Nursery Lane Road Bansbari, Kathmandu-3, Nepal

Telefon: 4435167 Fax: +977-1-4435166, Arbeitszeiten: Mo – Fr: 0900:1300 – XNUMX:XNUMX Uhr E-Mail: ktm.sloveniaconsul@gmail.com

 

 

SOUTH AFRIKA

Herr Pradeep Kumar Shrestha, Honorarkonsul

Postfach Nr. 2743, Panchakanya Bhawan, Krishna Galli, Pulchowk, Lalitpur

Arbeitszeiten: Sonntag bis Freitag: 0930:1730–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 5526551, 5548235 Direktwahl: 5523957

E-Mail: honsa@panchakanya.com; steel@panchakanya.com.np

 

 

SSCHMERZ

Frau Ambica Shrestha, Honorarkonsul

Postfach Nr. 459, Dwarika's Hotel, Battisputali, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1000:1600–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 447 3724, 447 0770, 4471379, Mobil: 9851021311, 4471378(Fax)

E-Mail: ambica@dwarikas.com, info@dwarikas.com

 

 

SWEDEN

Herr Gajendra Bahadur Shrestha, Honorargeneralkonsul

Meera Home, Khichapokhari, Kathmandu

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1000:1230–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel.: 422 0939 (O), 472 0251(R); 9851024939, Fax: 422 1826

E-Mail: meerahome@wlink.com.np

 

 

TURKEY

Herr Chandra Prakash Khetan, Honorargeneralkonsul der Türkei Laxmi Plaza, Hattisar, Kathmandu Postfach 6156

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 1000:1500 – 9818154468:XNUMX Uhr, Mobil: XNUMX

Tel: 444 6400/1/2/3, Fax: 444 6405 E-Mail: mtcn@khetan.com.np

 

 

UKRAINE

Herr Kiran Vaidya, Honorargeneralkonsul

122, Bhagwan Marg, Narayan Chaur, Naxal

GPO Box – 3843, Kathmandu

Arbeitszeiten: Sonntag bis Freitag: 1000:1700–XNUMX:XNUMX Uhr

Tel: 4416544, 4437901, 9851022204/9803389880 (Mobil), Fax: 4421 845

E-Mail: vaidyamail@gmail.com

 

 

VIETNAM

Herr Rajesh Kaji Shrestha Konsulat von Vietnam Uttar-Dhoka Marg, Lazimpat, Kathmandu, Nepal

E-Mail: cbg@bizrk.com

Tel: +977-1-4001040, Mob: 9851104808

Hinweis: Die Regierung von Nepal hat die Visagebühren mit Wirkung zum 17. Juli 2019 erhöht. Darüber hinaus stellt Nepal US-Bürgern fünfjährige Mehrfach-Touristenvisa zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.nepalimmigration.gov.np.

WICHTIGER HINWEIS: Alleinwanderungen sind nicht gestattet. Befolgen Sie den ärztlichen Rat bezüglich der Höhenkrankheit.

Voraussetzungen für die Einreise:

  1. Bei der Einreise ist eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von sechs Monaten erforderlich.
  2. Eine leere Seite für ein Visum sollte ein verfügbares Visum im Reisepass sein (nicht die Bestätigungsseite).
  3. Die Einreise wird von den nepalesischen Behörden grundsätzlich mit einem im Ausland ausgedruckten Notpass gestattet.
  4. Ein Visum muss für die Reise geeignet sein.

Reguläre Touristenvisa:

  • Wer mit dem Flugzeug anreist, muss vor der Einreise bei der nepalesischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum beantragen oder es direkt bei der Ankunft am Tribhuwan International Airport in Kathmandu erwerben. Hinweis: Die Einholung der Genehmigung bei der Ankunft kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Sie können auch online unter https://www.immigration.gov.np/ ein Visum beantragen.
  • Bei der Einreise auf dem Landweg wird das Visum eingeholt und die notwendigen Einreiseformalitäten müssen erledigt werden.
  • Bei der Einreise von Ausländern auf dem Landweg nach Nepal über die belarussisch-indische Grenze muss die nepalesische Visumgebühr in US-Dollar bezahlt werden. Die Originalrechnung, die nicht älter als 2003 und in gutem Zustand ist, muss vor der Einreise nach Nepal an den Kontrollpunkten vorgelegt werden. Personen, die zu Fuß unterwegs sind, werden an der Grenze rund um die Uhr betreut.
  • Die Einreise nach Nepal ohne Visum und ordnungsgemäßen Einreisestempel eines Einwanderungsbeamten ist eingeschränkt, was weitere Konsequenzen nach sich zieht.
  • Sie können an den folgenden Grenzübergangsstellen ein Touristenvisum erwerben:

 

RegionKreisGrenze
OstenJhapaKakardbhitta
MittelParsaBirgunj
Norden (nur für Gruppenreisende)Sindhupalchowkkodari
Westen (Bezahlung in Dollar)RupandehiBahia, Bhairahawa
Mittlerer WestenAnrufJamunaha, Nepalgunj
Weit im WestenKailaliMohana, Dhangadi
Wilder WestenKanchanpurGadda Chauki, Mahendranagar

 

Mit dem regulären Touristenvisum, das ihnen bei der Ankunft von der nepalesischen Einwanderungsbehörde ausgestellt wird, können sich die Touristen in jedem Kalenderjahr 150 Tage lang aufhalten.

Bei der Ankunft am TIA oder anderen Landkontrollpunkten können Touristen gegen eine entsprechende Gebühr das folgende Visum beantragen.

  • 15 Tage Mehrfach-Touristenvisum: 30 USD
  • 30 Tage Mehrfach-Touristenvisum: 50 USD
  • 90 Tage Mehrfach-Touristenvisum: 125 USD

Sie können die Visagebühr in US-Dollar bezahlen. In der Nähe finden Sie problemlos Wechselstuben und Geldautomaten. Verlassen Sie sich jedoch nicht ausschließlich auf Geldautomaten, da diese manchmal nicht richtig funktionieren und Kreditkartenzahlungen nicht akzeptiert werden.

 

Fünf Jahre Mehrfach-Touristenvisum für US-Bürger

Nepal hat begonnen, US-Bürgern fünfjährige Mehrfach-Touristengenehmigungen zu erteilen. Visa können bei der nepalesischen Botschaft in Washington DC oder beim nepalesischen Generalkonsulat in New York City beantragt werden. Die Gebühr für ein Fünfjahresvisum beträgt 160 USD.

Hinweis: Touristen können bei ihrer Ankunft ein reguläres Visum erhalten und es dann bei der Einwanderungsbehörde in Kathmandu in ein anderes Visum umtauschen. Diese Touristen können in einem Kalenderjahr 180 Tage bleiben.

 

Andere Visakategorien:

Weitere Informationen zu Visa und den Online-Antrag für verschiedene Arten von Visa, einschließlich Studenten- und Arbeitsvisa, erhalten Sie beim Department of Immigration.. Ihr Reisezweck bestimmt die Kategorie des erteilten Visums.

 

Verlängerung Ihres Visums:

  • Touristen- und Nicht-Touristenvisa sind ausschließlich im Hauptbüro der Einwanderungsbehörde im Stadtteil Kalikasthan in Kathmandu erhältlich.
  • Die Einwanderungsbehörde von Pokhara kann nur Touristenvisa verlängern, die vor dem Ablaufdatum beantragt werden müssen.
  • Bei einem deutlichen Überschreiten des Ablaufdatums drohen hohe Geldstrafen, Haft und ein förmliches Räumungsverfahren, gefolgt von einem Wiedereinreiseverbot.

 

Voraussetzungen für den Ausstieg:

  • Ein gültiges Visum ist Voraussetzung für die Ausreise aus Nepal. Sollte das Visum ablaufen, ist vor der Abreise eine Verlängerung der Genehmigung erforderlich.
  • Zur Verlängerung von Visa ist das Einwanderungsbüro in Kathmandu befugt, nicht das Büro am Tribhuvan International Airport.
  • Fordern Sie bei der Einwanderungsbehörde die Übertragung Ihres nepalesischen Visums und die Ersetzung durch eine neue Genehmigung durch Ihren neuesten Reisepass an. Nur Sie können Ihren alten Reisepass bei der Botschaft in Kathmandu erneuern oder ersetzen.
  • Weitere Informationen zur Einwanderung finden Sie unter https://www.nepalimmigration.gov.np.

 

Reise über die Grenze zwischen Nepal und China:

Auf dem Landweg kann es in beiden Richtungen zu Problemen mit den chinesischen Behörden kommen. Die chinesischen Behörden stellen US-Bürgern und anderen ausländischen Touristen in Gruppen oft Visa und Einreisegenehmigungen für Tibet aus. Bei wichtigen Ereignissen in Tibet ist die chinesische Grenze normalerweise geschlossen.

Aktuelle Informationen zum Status und den Bestimmungen beim Grenzübertritt finden Sie auf der folgenden Website:

  • Botschaft der Volksrepublik China in Nepal
  • Reiseinformationen des Außenministeriums für China

 

Leihmutterschaftsgeburten:

Der Oberste Gerichtshof Nepals setzte die Leihmutterschaftspraxis in Nepal am 25. August 2015 aus, und ein Kabinettsbeschluss schränkte diese Praxis am 18. September 2015 ein, wobei das Datum der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als Stichtag diente. Am 12. Dezember 2016 verkündete der Oberste Gerichtshof sein endgültiges Urteil und erklärte die Leihmutterschaft nur für unfruchtbare nepalesische Ehepaare für legal, jedoch für alleinstehende Männer/Frauen, Transgender-Paare und Ausländer für illegal.

Leihmutterschaftspraktiken, Geburtsdokumentation und die Versicherung eines Visums/einer Ausreisegenehmigung in Fällen, in denen das Kind in Nepal geboren wurde, sind in Nepal nicht gestattet. Dies muss außerhalb Nepals erfolgen. Selbst ein Neugeborenes kann Nepal ohne Visum/Ausreisegenehmigung nicht verlassen.

Allgemein:

Die medizinische Versorgung im Kathmandutal und anderen Großstädten hat sich im Vergleich zu ländlichen Gebieten verbessert, wo sie begrenzt ist und nicht den westlichen Standards entspricht. Die Einschränkung liegt in der mangelnden Verfügbarkeit von Ressourcen und angemessenem medizinischem Personal in ländlichen Gebieten. Normalerweise sind medizinische Leistungen im privaten Sektor teuer, während sie in öffentlichen Krankenhäusern billig und von schlechter Qualität sind, was zu einer schlechten Notfallversorgung führt. Die nepalesische Regierung versucht, in den Krankenhäusern und großen Kliniken von Kathmandu größere chirurgische Einrichtungen einzurichten. Die meisten Menschen evakuieren jedoch zur Behandlung schwerer Krankheiten in ein Nachbarland oder ins Ausland. In Nepal gibt es sogar einige Zentren für psychische Gesundheit.

 

Medizinische Notfälle in Nepal

Nepal ist berühmt für einige der aufregendsten und potenziell gefährlichsten Outdoor-Aktivitäten, die oft Tausende von nationalen und internationalen Touristen anziehen. Dazu gehören Gipfelbesteigungen, Trekking, Paragliding, Mountainbiking, Rafting, Canyoning usw. Bei solchen Aktivitäten treten häufig Gesundheits- und Sicherheitsprobleme auf, vor allem akute Höhenkrankheit, kleinere und größere Unfälle, Magen-Darm-Erkrankungen usw. Solche Probleme betreffen nationale und internationale Touristen während oder nach ihrer Abenteuerreise.

 

Medizinische Versorgung in Nepal

Medizinische Versorgung und Notfalldienste sind in abgelegenen Gebieten im Vergleich zu den großen Städten Nepals nicht so leicht verfügbar. Angenommen, eine Person erkrankt oder verletzt sich beim Wandern oder bei anderen Outdoor-Aktivitäten; dieser Zustand erfordert oft eine Rettung per Hubschrauber. Die typischen Kosten für eine Hubschrauberrettung aus einem abgelegenen Gebiet nach Kathmandu betragen etwa 3000 bis 10000 USD. Für Nepalesen sind diese Kosten mehr als das Allerwerteste. Wenn Sie Ihre Reise nach Nepal für Outdoor-Aktivitäten planen, empfiehlt Peregrine Treks and Expedition dringend den Abschluss einer Notfallevakuierungs- und Krankenversicherung.

 

So finden Sie einen Arzt in Nepal

In den großen Krankenhäusern rund um das Kathmandutal findet man leicht Ärzte, in abgelegenen Gebieten ist die Wahrscheinlichkeit, Fachärzte zu finden, jedoch geringer. Stattdessen können Sie sich bei kleineren Erkrankungen und medizinischer Versorgung an den Gesundheitsassistenten in jeder Krankenstation in abgelegenen Regionen wenden. Oder Sie können Ihre Notfallevakuierungsversicherung nutzen, wenn Ihre gesundheitliche Situation kritisch ist. Peregrine Treks and Expedition rät Reisenden dringend, sich bei ihrer Krankenversicherung über Auslandsrichtlinien und Deckung von Notfallkosten zu informieren.

 

So passen Sie in Nepal auf sich auf

Vorbeugen ist besser als Nachsicht. Wenn Sie die geografischen Bedingungen Nepals sowie die örtlichen Hygiene- und Sanitärbedingungen kennen, können Sie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Niemand sollte kleinere Erkrankungen vernachlässigen, da diese zu schweren Erkrankungen führen können.

Die Höhenkrankheit ist die schwerwiegendste und wahrscheinlichste Krankheit, die viele erfahrene Bergsteiger und Wanderer im Himalaya-Gebiet betrifft. Sie wird in drei Formen eingeteilt: Akute Höhenkrankheit (AMS), Höhenhirnödem (HACE) und Höhenlungenödem (HAPE). Die ersten Symptome der AMS sind Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Appetitlosigkeit und gelegentlich Erbrechen, die sich durch Abstieg in geringere Höhen bessern können. Eine Person sollte niemals weiter in große Höhen wandern, ohne die Symptome der AMS zu ignorieren. Andernfalls wird sie anfällig für HACE und HAPE, was zu Lethargie, Gedächtnisverlust, Kurzatmigkeit und der Unfähigkeit führt, Emotionen zu kontrollieren, gefolgt von Wut oder Aufregung. Die Krankheit kann tödlich sein, wenn sie nicht behandelt wird.

Eines der häufigsten Probleme, mit denen die meisten internationalen Reisenden in Nepal konfrontiert sind, sind Durchfall und Magen-Darm-Beschwerden. Aus vielen Gründen, wie z. B. Änderungen der Wetterbedingungen, Ernährungsgewohnheiten, Trinkwasser und unzeitgemäßer Nahrungsaufnahme, leiden Reisende unter Durchfall, der zwar nicht lebensbedrohlich, aber dennoch besorgniserregend ist. Nepalesen sind normalerweise an scharfes und fettiges Essen gewöhnt, während Ausländer leicht dazu verleitet werden, es zu probieren, was zu Magenproblemen führt. Wir empfehlen Reisenden, gesunde und gekochte Lebensmittel und Wasser zu sich zu nehmen. Vermeiden Sie abgepackte und konservenhaltige Lebensmittel, Straßenverkäufer und rohes Obst und Gemüse, ohne es richtig zu reinigen. Achten Sie auf Ihre Gesundheit, denn Sie sind derjenige, der an Ihren gewohnten Arbeitsplatz zurückkehren und Ihre Arbeit in Ihrem Land wieder aufnehmen muss.

 

Streunende Tiere:

Die meisten ausländischen Touristen haben keine streunenden Hunde in ihrem Land und sind amüsiert, so viele Straßenhunde in Nepal zu sehen. Ihre Zuneigung zu streunenden Hunden kann manchmal zu Hundebissen und anderen Angriffen führen. Bitte seien Sie vorsichtig mit solchen Hunden, denn sie könnten mit Tollwut infiziert sein. Wenn Sie leider von streunenden Hunden gebissen werden, waschen Sie die Wunde sofort mit Seife und Wasser und suchen Sie einen Arzt auf. Weitere Informationen finden Sie auf der CDC-Website. Hundebisse verhindern Website.

 

Krankenversicherung:

Konsultieren Sie Ihren Versicherungsspezialisten, um vor Ihrer Reise nach Nepal eine medizinische Notfallevakuierung und eine Zusatzversicherung abzuschließen. Wenn Sie sich bei einer Klettertour oder Wanderung in abgelegenen Gebieten ernsthaft verletzen, ist dies die Evakuierung per Hubschrauber.

 

Verschreibungspflichtige Medikamente:

Bestimmte internationale Medikamente sind in Nepal verboten. Wenn Sie mit verschreibungspflichtigen Medikamenten reisen müssen, überprüfen Sie dies bitte bei der Botschaft oder Konsulate von Nepal über den Rechtsstatus in Nepal. Stellen Sie sicher, dass Sie solche Medikamente und das Rezept Ihres Arztes in der Originalverpackung mit sich führen.

Straßenverhältnisse und Sicherheit:

Die meisten Straßen Nepals sind in schlechtem Zustand und weisen keine Sicherheitsvorkehrungen auf. Besonders Bergstraßen sind während der Monsunzeit anfällig für Blockaden durch Erdrutsche und Erosionen. Solche Bedingungen führen zu zahlreichen Unfällen und Todesfällen. Staus sind ein großes Problem für die Menschen in den Großstädten. In Kathmandu und anderen Großstädten wurden zahlreiche Fälle von Verstößen gegen die Verkehrsregeln registriert. Viele Fahrer sind nicht ausreichend geschult und haben noch keine Fahrerlaubnis, um auf der Straße zu fahren. Seien Sie vorsichtig und vermeiden Sie es, in ein solches Fahrzeug zu steigen.

Sie sollten über einen entsprechenden Führerschein verfügen, um in Nepal ein zwei- oder vierrädriges Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Andernfalls werden Sie gemäß den Verkehrsgesetzen bestraft. Wir empfehlen Ihnen, sich während Ihres Aufenthalts in Nepal keinen Problemen auszusetzen.

 

Nachtreisen:

Die Straßen außerhalb des Kathmandutals sind nicht ausreichend beleuchtet und die Straßenverhältnisse sind nicht gut. Daher ist es ratsam, nachts keine Reisen außerhalb von Kathmandu zu unternehmen.

 

Motorradreisen:

Informieren Sie sich über die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorradfahrer und beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie in Nepal Motorrad fahren. Die Zahl der Todesopfer bei Motorradunfällen ist in den letzten Jahren in ganz Nepal dramatisch gestiegen. Vergessen Sie nie, Helme und Schutzausrüstung zu tragen, und fahren Sie nie mit mehr als einer Person Motorrad.

 

Busse:

Wenn Sie mit dem Bus reisen müssen, empfehlen wir Ihnen, aufgrund der ungewöhnlichen Straßenverhältnisse in den meisten ländlichen Gebieten einen Tag- statt einen Nachtbus zu wählen. Langstreckenreisen können anstrengend sein, und vielleicht möchten Sie für ein bisschen Abenteuer auf die Dächer von Bussen springen. Reisen Sie niemals auf gefährlichen Dächern, um Unfälle und Verkehrspolizei zu vermeiden, da das Reisen auf Dächern gegen die Verkehrsregeln verstößt.

 

Taxen:

Obwohl Taxifahrten viel teurer sind als Busse, können sie sicherer und bequemer sein. Alle Taxis haben ein Taxameter, aber Taxifahrer berechnen normalerweise keinen Preis auf Grundlage des Taxameters. Sie sollten den Taxipreis besser aushandeln, bevor Sie in das Taxi steigen, sonst könnten Sie zu viel bezahlen. Wenn Sie das Gefühl haben, betrogen worden zu sein, wenden Sie sich ohne Zögern an die Verkehrspolizei in der Nähe oder an die örtliche Polizeiwache und erstatten Sie Anzeige.

 

Fußgängerverkehr:

Außer einer Fußgängerbrücke finden Sie möglicherweise keine separate Spur für Fußgänger. Normalerweise sollte man vorsichtig genug sein, um sicher am Straßenrand zu gehen, Zebrastreifen zu beachten und eine Fußgängerbrücke zu benutzen, um eine stark befahrene Autobahn zu überqueren. Andernfalls gibt es in Nepal mehrere Fälle, in denen Fußgänger tödliche Verkehrsunfälle erleiden.

Festnahmen und Konsequenzen:

Gesetze sind überall zwingend. Nepal hat seine eigenen lokalen Gesetze. Das Brechen lokaler Gesetze in Nepal kann zu Gefängnis, Haft, Geldstrafen oder Sperrlisten führen, je nach Art der Straftat. Die Gefangenschaft kann Wochen oder sogar länger dauern, je nach Dauer der Untersuchung.

 

Festnahmebenachrichtigung:

Sie können die Polizei oder Gefängnisbeamten bitten, Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat anzurufen, falls Sie jemals in Nepal verhaftet werden.

 

Fahren unter dem Einfluss:

Alkohol am Steuer führt zur Verhaftung oder einer Geldstrafe.

 

Illegale Drogen:

Obwohl es zahlreiche illegale Drogen gibt, könnten Sie im Gefängnis landen, wenn Sie in Nepal beim Kauf oder Handel mit Medikamenten erwischt werden.

 

Schusswaffen und Munition:

Der Import/Export von Waffen und Munition sowie Imitationen in Form von Schmuck ist in Nepal eingeschränkt.

Wandern Sie nicht allein

Solo Trekking macht super viel Spaß und ist abenteuerlich. In letzter Zeit sind Solo-Trekker in Nepal mit schweren Problemen konfrontiert: Sie verirren sich, werden sexuell belästigt, verletzt und es werden viele andere Gewaltverbrechen begangen. Die Polizeikräfte und spezielle Such- und Rettungsteams sind ständig damit beschäftigt, die Vermisstenfälle und andere Probleme aufzuklären.

Da Ihre Sicherheit für uns oberste Priorität hat, empfehlen wir Ihnen nicht, alleine zu reisen. Stattdessen können wir Ihnen eine organisierte Gruppe vermitteln, wenn Sie in einer Gruppe wandern möchten. Wir können Ihnen auch einen erfahrenen Führer vermitteln, selbst wenn Sie die Gruppe meiden. Zumindest lassen wir Sie nicht auf einem unbekannten Hügel umherwandern und sich verlaufen oder Opfer eines Verbrechens werden.

 

Risiken durch Naturkatastrophen:

Nepal hat eine einzigartige Geografie mit einem hohen Risiko für unvorhersehbare Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Steinschlag, Bodenerosion usw. Das Erdbeben im April 2015 in Nepal führte zu schweren Schäden und zur Zerstörung einiger Bergregionen, wovon die meisten Trekking- und Kletterpfade betroffen waren.

Starke Regenfälle während der Monsunzeit (Juni-September) verursachen Erdrutsche und Bodenerosion in den Bergregionen, und die Ebenen sind häufig anfällig für Überschwemmungen. Sie verursachen Schäden an der verfügbaren Reiseinfrastruktur und vor allem an Telekommunikationsdiensten, sodass es schwieriger wird, sich zurechtzufinden, wenn Sie während Gefahren auf Schwierigkeiten stoßen. Sie sollten sich vor Ihrer Landung bei Ihrem Reisebüro über die Bedingungen in Nepal informieren und Ihre Reise entsprechend planen. Informieren Sie Ihre Familie oder Freunde im Voraus über Ihre spezifischen Standorte und die detaillierte Reiseroute. Stellen Sie sicher, dass Ihre Trekkinggenehmigungen an jedem Kontrollpunkt ordnungsgemäß registriert wurden, und informieren Sie sich genau über die Orte, an denen Sie wandern. Vermeiden Sie mögliche Risiken und seien Sie sicher.

 

Höhenrisiken:

Wenn Sie auf über 18,000 Metern Höhe wandern, besteht unabhängig davon, wer Sie sind, ein sehr hohes Risiko, an akuter Höhenkrankheit zu erkranken. Höhenkrankheit tritt aufgrund von Flüssigkeitsmangel in großen Höhen mit geringer Luftdichte auf. Machen Sie klar, dass es sich nicht um eine Krankheit handelt; in niedrigere Höhen zu gelangen ist die einzige Lösung. Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie Symptome der Höhenkrankheit verspüren, da sie sehr leicht heilbar ist, aber vernachlässigen Sie sie nicht, da sie tödlich sein kann. Sorgen Sie für ausreichend Flüssigkeitszufuhr, gehen Sie ständig, beschleunigen Sie nicht und nehmen Sie sich einen Tag frei, um sich an die Höhe zu gewöhnen. Ein Tag ohne Wandern bedeutet normalerweise, dass Sie kurze Tageswanderungen unternehmen und Ihrem Körper viel Bewegung geben. Wenn Sie Medikamente zur Vorbeugung von Höhenkrankheit einnehmen möchten, können Sie sich an medizinisches Fachpersonal in Kathmandu wenden. Der Abschluss einer zusätzlichen Reise- und Evakuierungsversicherung wird dringend empfohlen.

 

Evakuierung per Helikopter:

Sie sollten vor Ihrer Landung in Nepal verschiedene Versicherungen abschließen. Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Notfallevakuierung, wenn Sie hauptsächlich wandern oder klettern möchten. Wie der Name schon sagt, ist die einzige Rettung per Hubschrauber möglich, wenn Sie verletzt oder verloren auf einem Berg oder in einem Vorgebirge festsitzen. Nepal hat verschiedene Rettungsdienste; einige sind zuverlässig, andere sind Betrüger. In letzter Zeit gab es auch Gerüchte über Betrug mit Hubschrauberrettungen. Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro mit einem renommierten und zuverlässigen Rettungsdienst und beantragen Sie vor Ihrer Reise nach Nepal eine Versicherung. Sie können auch eine Vorabbestätigung Ihrer Krankenversicherung einholen oder Zahlungen per Kreditkarte vornehmen. Bitte führen Sie Ihren Reisepass und Ihre Kreditkartendaten mit sich, da diese jederzeit verwendet werden können.

 

Unterkunft und Anreise:

Nepal hat während der Haupt-Trekkingsaison (Frühling und Herbst) einen hektischen Zeitplan. Die Hotelzimmer und Teehäuser sind voll, und an manchen Orten kann es zu Engpässen kommen. Buchen Sie unbedingt Zimmer in der Nähe Ihrer Trekkinggebiete im Voraus und erwarten Sie keine Standardhotels an abgelegenen Trekkingrouten. Aufgrund der Hochsaison und widriger Wetterbedingungen kann es auch zu Flugverspätungen oder -absagen kommen. Die wahrscheinlichsten Bergflüge, die sich verspäten könnten, sind Lukla (für das Everest Base Camp Trek) und Jomsom (für das Mustang Trek). Planen Sie entsprechend. Bereiten Sie sich auf Ihre Projekte vor und planen Sie Puffertage ein.

TIMS-Karte und Trekking-Genehmigungen:

Für alle Trekker, die in Nepal wandern, ist eine TIMS-Karte (Trekkers' Information Management System) obligatorisch. Die TIMS-Karte hilft Ihnen, in den Trekkinggebieten für Sicherheit zu sorgen.

Trekker können eine TIMS-Karte mit den entsprechenden Gebühren, einer Fotokopie eines Reisepasses und einem Foto entweder bei der Trekking Agency Association of Nepal (TAAN) (Kathmandu/Pokhara) oder beim Nepal Tourism Board (NTB) beantragen. Die Gebühr beträgt 10 USD für Gruppentrekker und 20 USD für den freien Einzeltrekker. Lokale Trekkingagenturen können Ihnen dabei helfen, Ihre TIMS-Karte und andere wichtige Trekkinggenehmigungen zu erhalten.

Sondergenehmigungen für Sperrgebiete:

Nepals Gebiete gelten als Sperrgebiete und erfordern spezielle Genehmigungen und Gebühren. Weitere Informationen oder Anfragen zu Ihren Reisebüros finden Sie unter www.nepalimmigration.gov.np/. Sperrgebiete erfordern auch bestimmte Kriterien für Hubschrauberrettungen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen erfüllen, um Verzögerungen bei der Hilfe im medizinischen Notfall zu vermeiden.

Andere Outdoor-Aktivitäten:

Neben Trekking können Sie auch verschiedene andere Outdoor-Abenteueraktivitäten wie Schwimmen im Phewa-See, Paragliding, Bungee-Jumping, Rafting, Mountainbiking usw. unternehmen, die mit verschiedenen Risiken verbunden sind. Viele Touristen sind im Phewa-See und anderen Seen in Nepal aufgrund von Sturzfluten ertrunken, die durch starken Monsunregen verursacht wurden. Vor kurzem haben einige Touristen ihr Leben verloren, als sie allein Paragliding betrieben, und in den letzten Jahren wurden mehrere verletzt. Daher ist es für Sie besser, sich immer vor solchen Risiken zu schützen.

Ehrenamtliches Engagement:

In letzter Zeit sind viele Ausländer nach Nepal gekommen, um dort Freiwilligenarbeit zu leisten, und die nepalesische Einwanderungsbehörde betrachtet dies als Arbeit. Stellen Sie daher sicher, dass Sie eine Arbeitserlaubnis für die Freiwilligenarbeit in Nepal haben. Ein Touristenvisum reicht nicht aus und führt zu schweren Strafen durch die Einwanderungsbehörden.

Manche Ausländer zeigen großzügige Freundlichkeit, indem sie bereit sind, Waisenhäusern, insbesondere solchen mit Behinderungen, oder anderen Organisationen zu helfen, indem sie sich freiwillig melden, Geld oder Waren spenden usw. Wir glauben, dass solche Möglichkeiten auch in Zukunft bestehen sollten. Aber seien Sie auf der Hut vor Betrügereien, bei denen manche Organisationen versuchen, im Namen einer gemeinnützigen Organisation Spenden von internationalen Plattformen zu erhalten, Freiwillige um finanzielle Unterstützung bitten und dieses Geld dann auflösen. Sie nutzen Kinderhandel und vertuschen die Ausbeutung von Kindern. Seien Sie auf der Hut vor solchen Betrügereien und recherchieren Sie gründlich in Artikeln über tatsächliche Freiwilligenarbeit in Nepal. Vergessen Sie nicht, einen aktuellen Bericht über ethische Freiwilligenarbeit zu lesen, der von einer in den USA ansässigen NGO mit Schwerpunkt „Voluntourismus“ verfasst wurde.

Währungs- und Geldfragen:

Reisende müssen ein Zollerklärungsformular ausfüllen, um den Import oder Export von Währungen über 5,000 USD zu deklarieren, wie es die Regierung von Nepal verlangt. Keine derartigen Banken oder Wechselstuben in Nepal akzeptieren in den USA ausgestellte Reiseschecks oder US-Bargeldschecks. Reisende sollten daher USD in einer Bank oder Wechselstube in NPR umtauschen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Wir empfehlen Ihnen stattdessen, die Hilfe renommierter Banken und Wechselstuben in Anspruch zu nehmen, anstatt Geldautomaten zu nutzen, da es dort Betrugsfälle geben kann. Wenn Sie von Indien nach Nepal reisen, stellen Sie sicher, dass Sie keine 500 oder 1000 indischen Rupien bei sich haben, da diese in Nepal illegal sind. Sie können Währungen im Wert von 100 oder weniger verwenden. Sie können indisches Geld auch an der Grenze oder in Banken umtauschen.

Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, sollte man eine Kopie des Zollformulars aufbewahren, nachdem es offiziell von den Zollbeamten bestätigt und abgestempelt wurde. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, darunter die Beschlagnahme von Wertgegenständen wie Bargeld und Schmuck. Man könnte Ihnen auch Geldstrafen auferlegen oder Sie im Extremfall ins Gefängnis stecken.

Zoll:

Die Zollbestimmungen Nepals sind komplex. Einzelpersonen dürfen keine Mengen an reinem Gold und Goldschmuck über 50 Gramm oder Silber über 500 Gramm nach Nepal einführen. Dies kann zu Ihrer Inhaftierung, der Beschlagnahme von Wertgegenständen oder der Zahlung entsprechender Geldbußen führen, um die Wertgegenstände freizugeben.

Nepal hat strenge Regeln und Vorschriften für den Export und Import wertvoller Gegenstände. Wir empfehlen Ihnen, keine wertvollen Metalle, Artefakte von archäologischer oder religiöser Bedeutung, Wildtrophäen, illegale Drogen oder Waffen und Munition mitzuführen. Dinge wie Haustiere, Kommunikationsgeräte und einige andere sind sensible Gegenstände, für deren Import per Fluggesellschaft besondere Genehmigungen und Verfahren erforderlich sind. In den meisten Regionen Nepals benötigen Drohnen eine Sondergenehmigung des Innenministeriums und anderer relevanter Regierungsbehörden.

Einzelpersonen aus dem Ausland, die Gegenstände an Schulen, Krankenhäuser und andere soziale Organisationen in Nepal spenden möchten, müssen sich vorab die Genehmigung des Finanzministeriums einholen, um auf die Zollgebühren zu verzichten. Sie müssen ein formelles Anforderungsschreiben mit detaillierten Informationen über die zu importierenden Gegenstände und die Organisation in Nepal, die sie erhalten soll, an die unten angegebene Adresse senden:

Sekretär

Ministerium der Finanzen

Singha Durbar

Kathmandu, Nepal

Tel: + 977-1-4211400

Fax: + 977-1-4211605

Der Minister prüft den Antrag und leitet ihn zur endgültigen Entscheidung und Genehmigung an die Ministerebene weiter. Die Behörden bearbeiten alle Anträge von Fall zu Fall, was eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Der/die beabsichtigte(n) Empfänger sollten sich mit dem Ministerium abstimmen, um die Anträge umgehend zu bearbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.customs.gov.np/.

 

Doppelte Staatsbürgerschaft:

Die doppelte Staatsbürgerschaft wird in Nepal nicht akzeptiert. Wenn ein nepalesischer Bürger die Staatsbürgerschaft eines Ausländers annimmt, verliert er seine nepalesische Staatsbürgerschaft. Personen, die beide Staatsbürgerschaften besitzen, haben Schwierigkeiten, Nepal zu betreten oder zu verlassen. Wenn Sie ein ausländischer Bürger nepalesischer Herkunft sind, können Sie ein spezielles Visum beantragen, das als „Non-resident Nepali“-Ausweis (NRN) bezeichnet wird. Mit diesem Ausweis können Sie unter bestimmten Einschränkungen ein lokales Bankkonto eröffnen, ein eigenes Unternehmen gründen oder bestimmte Immobilienarten erwerben.

 

Naturkatastrophen:

Nepal liegt an der Grenze zwischen der indischen und der tibetischen tektonischen Platte und ist daher eine seismisch aktive Region. Die jüngsten und bedeutendsten Erdbeben ereigneten sich im April und Mai 2015 und forderten im Kathmandutal und den umliegenden Bezirken viele Menschenleben und verursachten Sachschäden. In der Monsunzeit ist Nepal außerdem Überschwemmungen und Erdrutschen ausgesetzt. Aufgrund einer solchen Naturkatastrophe sind verschiedene Einsatzfahrzeuge und medizinische Dienste möglicherweise nicht rechtzeitig verfügbar, was die Krise noch verschärft. Seien Sie vor Ihrer Reise nach Nepal auf solche Vorfälle vorbereitet.

 

Reisende aus religiösem Glauben:

Seit August 2018 sind religiöse Konversion und Rückbesinnung in Nepal illegal.

 

LGBTI-Rechte:

Nepalesen treten offen für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) ein. Wir glauben, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kein Verbrechen sind. Trotz seiner Modernisierung bleibt Nepal jedoch eine konservative und traditionelle Gesellschaft. Wir bitten LGBTI-Reisende, unsere Kultur zu respektieren und ihre Privatsphäre zu wahren und öffentliche Liebesbekundungen zu vermeiden.

Politisch motivierte Gewalt:

Die politische Landschaft Nepals ist oft zersplittert. Die Instabilität führt manchmal zu Spannungen in verschiedenen Teilen Nepals, gelegentlichen Bombenexplosionen, Gewaltausbrüchen und absoluter Gefahr in Nepal. Solche Vorfälle schaden ausländischen Interessen nicht direkt, verursachen aber in der Regel Schäden an der Infrastruktur, Eigentum und Personenschäden. Lokale Gruppen erpressen und bedrohen private Unternehmen und Hilfsorganisationen, darunter auch inländische und internationale Schulen im Kathmandutal, und die Botschaft ist sich dessen bewusst. Im Vergleich dazu ist die Terai-Region Nepals (südliche Ebenen), die an Indien grenzt, von gewalttätigeren politischen Aktivitäten geprägt.

 

Bandh:

Der unruhige Feiertag ist in Nepal aufgrund politischer Streiks und vieler anderer unvorhersehbarer Gründe als Bandhs bekannt. Er kann dazu führen, dass Bildungszentren, Transportdienste und Bürobereiche länger als einen Tag geschlossen bleiben. Er kann manchmal so überwältigend sein, dass er sogar den Verkehr lahmlegen kann. Die Streikenden können ihrem Motto so verpflichtet sein, dass jeder, der sich nicht an die Bandhs hält, von ihren Anhängern belästigt oder angegriffen werden kann. Normalerweise lassen die Organisatoren von Bandhs Krankenwagen und Busse mit der Kennzeichnung des Nepal Tourism Board verkehren. Wenn Sie also planen, während der Bandhs zu landen oder abzufliegen, stellen Sie sicher, dass Sie sicher zu Ihrem Hotel oder Flughafen gelangen, vermeiden Sie unnötige politische Demonstrationen und beteiligen Sie sich an Kontrollpunkten.

 

Verbrechen:

Wir können die Kriminalität, mit der ausländische Touristen konfrontiert wurden, in die folgenden Punkte einteilen, allerdings in relativ geringer Häufigkeit.

 

Finanzkriminalität und Diebstahl 
  • In den wichtigsten Touristengebieten wie Thamel und in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln kann es zu Dieben und Betrügern kommen. Übernehmen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Wertgegenständen und melden Sie dies in einem solchen Fall direkt der nepalesischen Touristenpolizei.
  • Versuchen Sie, Ihr Geld nur bei vertrauenswürdigen Banken und Hotels umzutauschen und vermeiden Sie aufwendige Betrugsmaschen wie das Skimming an Geldautomaten, insbesondere in Kathmandu.
  • Passen Sie auf sich auf, gehen Sie nicht allein durch dunkle Gassen, tragen Sie nicht zu viel Bargeld bei sich und tragen Sie teuren Schmuck, um sich vor Diebstahl zu schützen.

 

Gewaltverbrechen 
  • Ich reise lieber in Gruppen, meist nachts, oder mit Mitgliedern von Peregrine Treks an meiner Seite.
  • Wir haben auch Aufzeichnungen über Sexualdelikte gegen ausländische Touristen in der Umgebung von Kathmandu, Pokhara und abgelegenen Bergregionen gefunden. Obwohl solche Fälle selten sind, sollten Sie wachsam sein und sich mit der Nummer einer nahegelegenen Polizeidienststelle oder dem Notrufcode der Polizei, 100, absichern.
  • Allein zu reisen macht Spaß, birgt aber auch viele Risiken. Informieren Sie sich über die Umgebung, in der Sie sich aufhalten. Vermeiden Sie Speisen und Getränke von Unbekannten. Nepal ist zweifellos sehr gastfreundlich, aber wir können Ihnen nicht garantieren, dass 29.3 Millionen Menschen dort leben. Treffen Sie daher Vorsichtsmaßnahmen und sorgen Sie für Sicherheit.

 

Opfer von Straftaten:

Wenn Sie leider mit einem der oben genannten Verbrechen konfrontiert werden, geraten Sie nicht in Panik und beruhigen Sie sich zunächst. Rufen Sie zweitens die Notrufnummer 100 an und melden Sie Ihre Situation und Ihren Aufenthaltsort; sie sind für die Ermittlung und Verfolgung von Verbrechen zuständig. Sie erreichen uns unter der Nummer 1144 Touristenpolizei, die bereitstehen, um Ihnen mit hervorragenden Englischkenntnissen in jedem beliebten Touristengebiet zu helfen. Sie können sich jederzeit an Ihren Reiseveranstalter, Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat in Kathmandu wenden, wenn Sie Hilfe benötigen.

Opfer sexueller Übergriffe können sich besser an die Botschaft wenden, bevor sie das Verbrechen bei der örtlichen Gerichtsbarkeit melden. In einem solchen Fall kann Ihnen die Botschaft bei Folgendem behilflich sein:

  • Suche nach geeigneten medizinischen Versorgungsleistungen.
  • Anzeige einer Straftat bei der örtlichen Polizei
  • Kontaktieren Sie Familien oder Freunde mit Ihrer schriftlichen Zustimmung
  • Stellen Sie eine Liste der örtlichen Anwälte zur Verfügung
  • Bereitstellung eines Notfalldarlehens für den Wiederaufbau der Vereinigten Staaten und begrenzter medizinischer Unterstützung in Fällen der Armut.
  • Unterkunft finden und Flüge nach Hause organisieren
  • Ersatz für einen gestohlenen oder verlorenen Reisepass

 

Weitere Reiseinformationen zu Nepal:
  • Bitte rufen Sie uns unter +977 98510 52413 (Nepal) oder New York (24/7) unter +1 315 388 6163 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@peregrinetreks.com

Touristenvisumgebühr für Nepal

15 Tage (mehrfache Einreise) USD 30

30 Tage (mehrfache Einreise) USD 50

90 Tage (mehrfache Einreise) USD 125

Visumverlängerung (innerhalb der gültigen Visumsdauer): 3 USD pro Tag

Visumverlängerung (mit mehrfacher Einreise) Zusätzliche USD 25

Visumverlängerung (nach Ablauf des Visums) Verspätungsgebühr 5 USD pro Tag